Szabolcs Huszti überzeugt Woche für Woche im Trikot von Hannover 96. Beim 3:2 der Niedersachsen am Samstag gegen Werder Bremen sammelte der Ungar drei Scorerpunkte, wurde aber nach seinem überschwänglichen Jubel mit Gelb-Rot bestraft. 96 legte nun beim DFB Einspruch gegen den Platzverweis ein.
Erst zu Beginn dieser Saison kehrte Huszti nach zweieinhalb Jahren bei Zenit St. Petersburg zu Hannover 96 zurück. Dort angekommen, erhielt er sogleich das Trikot mit der Nummer 10, welcher er nach drei Spieltagen bereits mehr als Gerecht wurde. In seinem zweiten Bundesligaspiel bereitete Huszti beim 4:0 über den VfL Wolfsburg alle vier Treffer vor und wurde zum Spieler des Spieltags gewählt. Am darauffolgenden Spieltag glänzte der Ungar erneut. Beim 3:2-Sieg über Werder Bremen legte er ein Tor auf und verwandelte zweimal selbst, wobei er das zweite Tor sehenswert per Seitfallzieher erzielte.
Seiner Freude lies der Ungar daraufhin freien Lauf und steuerte zum Jubel Richtung Fankurve. Dort angekommen zog er sein Trikot aus und stieg auf den Zaun, um mit den Fans zu feiern. Schiedsrichter Aytekin verhängte daraufhin regelkonform zweimal Gelb. Dem Referee tat die Entscheidung selbst leid, doch: „Wenn ich es wahrnehme, muss ich es als Exekutive durchziehen.“
Hannovers Sportdirektor Jörg Schmadkte sah dies nach dem Spiel ähnlich: „Die Vorschriften sind leider so.“ Nun aber erklärte der Manager: „Wir haben uns nach eingehender juristischer Beratung entschlossen, Einspruch einzulegen. Zwei vermeintliche Vergehen gewissermaßen in einem Zug zu ahnden, empfinden wir als unzulässig, da Huszti durch die erste Gelbe Karte nicht gewarnt bzw. ermahnt wurde. Unser Einspruch hat das Ziel, dass die Gelb-Rote Karte aufgehoben wird und nur die Gelbe Karte in der Statistik angerechnet wird.“ Klar, dass 96 am kommenden Spieltag der 1. Bundesliga nicht auf seinen derzeit besten Spieler verzichten möchte. Will man doch gegen Hoffenheim die Favoritenrolle bei online sportwetten bestätigen.
Ob der Einspruch jedoch erfolgversprechend ist, ist fraglich. Schließlich war die Entscheidung regelkonform. Laut Regularien des DFB sind das Ausziehen des Trikots und der Zaun-Jubel zwei voneinander unabhängige Vergehen, die mit Gelb geahndet werden müssen.